Schülerportal für den Unterricht Zuhause

Ich brauche sie nicht daran zu erinnern,
wie wichtig die Musik ist,
weil sie die höchsten Gefühle,
deren der Mensch fähig ist,
zu erzeugen und zu unterstützen vermag.

Johann Heinrich Pestalozzi
(1746 - 1827)

Unterrichts-Entgelte ab 01. August 2023


Unterrichtsform Unterrichtszeit in min. Jahresbeitrag   mtl. Abschlag bei durchschnittlich vier Mal Unterricht/Monat
Einzelunterricht 45 816,00   68,00
Einzelunterricht 30 600,00   50,00
Zweiergruppe oder 45 480,00   40,00
Einzelunterricht 22,5
Dreiergruppe oder 45 408,00   34,00
Zweiergruppe oder 30
Einzelunterricht 15
Vierergruppe oder 45 360,00   30,00
Zweiergruppe 22,5
Jugend dirigiert 45 330,00   27,50
Ensembleunterricht ohne Hauptfach   240,00   20,00
Erwachsenenchor 225 240,00   20,00
Kinder-/Jugendchor 45 180,00   15,00
Musiklehre ohne Hauptfach 45 96,00   8,00
Musikal. Früherziehung (ab 3 Jahre)
und Grundausbildung
45 180,00   15,00
Musikal. Früherziehung (ab 2 Jahre) 30 144,00   12,00
Musiktherapie 30 624,00   52,00
Instrumentenkarussell in Gruppen ab 4 Kinder ( ab 5 Jahren) 1x wöchentlich über 2 Monate 40,00   20,00
Hier können Sie sich die
› Vollständige Entgeltordnung als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken.
› Link zu Acrobat-Reader.
Gültig ab 01. August 2023
  • Erwachsenenzuschlag: + 20 % außer Studenten, Zivildienstleistende und Auszubildende
  • Die Jahresgebühr ist monatlich zu bezahlen
  • Nehmen jeweils gleichzeitig mehrere unterhaltsberechtigte Kinder bis zum Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, Leistungen der Kreismusikschule in Anspruch, wird auf Antrag eine Ermäßigung der Unterrichtsentgelte auf das 1. Hauptfach für das 2. Kind mit 25 %, für das 3. Kind mit 25 % gewährt. Für jedes weitere Leistungen in Anspruch nehmende Kind werden Ermäßigungen in Höhe von 50 % gewährt.
  • Erwachsenenzuschlag: Für Erwachsene mit eigenem Einkommen erhöht sich die jeweilige Gebühr um 20%,sofern kein Anspruch auf Ermäßigung gemäß § 8 Abs. 2 besteht. Ausgenommen von einer Erhöhung des Gebühr bei eigenem Einkommen sind Schüler/-innen (SEKII, Zweiter Bildungsweg), Studenten (Erststudium) und Auszubildende(Erstausbildung) sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Teilnehmer mit einem Einkommen von unter 1.300 Euro. Der Teilnehmer hat einen aktuellen Nachweis zu erbringen. Die Kopie des Nachweises ist der Anmeldung beizufügen.
Leihinstrumente sind in begrenztem Umfang vorhanden (monatliche Leihgebühr 13 € oder 16 €).